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  (c) 2000-2020  m. dresen

In Straf- und Bußgeldsachen bleiben dem Rechtsanwalt - anders als in Zivilsachen -  durchaus mehr Möglichkeiten, seine Gebühren den Gegebenheiten des konkreten Falles anzupassen, denn das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) gibt ihm insoweit lediglich Grenzen für die Berechnung vor, sog. Rahmengebühren.

§ 14 RVG bestimmt hierzu:                                                            

“Bei Rahmengebühren bestimmt der Rechtsanwalt die Gebühr im Einzelfall unter Berücksichtigung aller Umstände, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfanges und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie der Vermögens- und Einkommens- verhältnisse des Auftraggebers , nach billigem Ermessen.”

Dementsprechend hängt die Gebührenberechnung nicht nur von dem Gericht ab, das über den erhobenen Vorwurf je nach dessen Schwere zu entscheiden hat, sondern auch von dem jeweiligen Verfahrensabschnitt, in dem der Anwalt tätig wird, und erst recht uon der persönlichen Situation, in der sich der Betroffene be- bzw. wiederfindet.

Beispielsweise dürfte sich von selbst verstehen, daß der Vorwurf einer Straßenverkehrsgefährdung und der damit zugleich drohende Führerscheinentzug für einen alleinfahrenden Taxiunternehmer von wesentlich existenzbedrohenderer Bedeutung  ist als für den Lehrer, der allmorgendlich die Schule zu Fuß erreichen kann und auf seinen Führerschein allenfalls für Einkäufe oder den Urlaub angewiesen ist.

In aller Regel fällt in jedem Verfahrensabschnitt mindestens die Mittelgebühr an - sollte es uns gelingen, die Hauptverhandlung zu verhindern, eine weitere Verfahrensgebühr - ; für ein Verfahren, für das der Amtsrichter als Strafrichter zuständig ist, bedeutet dies:

Verfahrensabschnitt

mindestens*

höchstens*

Mittelgebühr*

Grundgebühr    Nr. 4100

      40,00

     360,00

     200,00

Verfahrensgebühr   4104

      40,00

     290,00

     165,00

Verfahrensgebühr   4106

      40,00

     290,00

     165,00

Terminsgebühr   Nr. 4108

      70,00

     480,00

     275,00

* alle Angaben in EURO zzgl. einer Auslagenpauschale von 20% (bis max. 20,00 EURO) zzgl. Umsatzsteuer ab dem 01.01.2007 in Höhe von 19%.                    

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