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(c) 2000-2020 m. dresen |
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Als Geschädigtem nach einem erlittenen Verkehrsunfall bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Dresen in
Duisburg Zentrum Hilfe und Unterstützung, anwaltliche Vertretung sowie Durchsetzung Ihrer Rechte bei der Regulierung der entstandenen Schäden, insbesondere: |
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Vermittlung eines fachkundigen KFZ-Sachverständigen zur Ermittlung und
Beweissicherung der Schadenhöhe |
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Ermittlung der erforderlichen Versicherungsdaten des Unfallgegners |
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Anmeldung von Sachschäden auf Reparaturkosten- oder Totalschadenbasis,
Nutzungsausfall und/oder Mietwagenkosten unter Fristsetzung und Androhung von Rechtsfolgen (notfalls Klage) |
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ggf. Geltendmachung vom Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente und Feststellung der
Ersatzpflicht künftiger Schäden |
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falls erforderlich, gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegen
Halter, Fahrer und deren Haftpflichtversicherung |
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Hinweis: Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zwingend verpflichtet, auch die
Sachverständigen- und Anwaltskosten als sog. Folgekosten zu bezahlen! |
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Es kostet Sie als Geschädigten dann also nichts, sofort Fachleute einzuschalten - ganz im Gegenteil: Einige größere Versicherer wie
ALLIANZ, DEVK, VHV u.a. hatten in der weisen Erkenntnis, daß die Schadenregulierung mit einem Anwalt gemeinhin unproblematischer, zügiger und damit arbeitsersparend verläuft, ihre Schadenabteilungen
ausdrücklich angewiesen, den Rechtsanwälten höhere Gebühren zu zahlen als sie gesetzlich müßten. |
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Lassen Sie sich in Ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse nur ja nicht von angeblichen
Fair-and-Easy oder ähnlich äußerst großzügig klingenden Angeboten einiger Versicherungsunternehmen ködern, die aus guten Gründen den Eindruck erwecken wollen, man werde Sie mit Geld nur so überhäufen - die
gegnerische(!) Versicherung ist weder Ihr Freund noch hat sie Geld für nichts zu verschenken. |
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Übrigens: Vertragswerkstätten der Haftpflichtversicherungen arbeiten für diese und nicht
für Sie - denken Sie einfach einmal eine Minute darüber nach, welches wirtschaftliche Interesse bei einer solchen Vertragswerkstatt verständlicherweise wohl mehr wiegt, das, durch möglichst kostengünstige
Reparaturen weiter mit Aufträgen seitens der Versicherungen bedacht zu werden, oder etwa das, Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu verschaffen, koste es was es wolle? |
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Letzteres erhalten Sie ausschließlich nur über den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und die
Reparaturwerkstatt, die Sie ganz persönlich selbst beauftragt haben und die für ihre Leistungen deshalb allein Ihnen gegenüber geradestehen! |
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