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 (c) 2000-2020  m. dresen

Als Geschädigtem nach einem erlittenen Verkehrsunfall bietet Ihnen die Anwaltskanzlei Dresen in Duisburg Zentrum Hilfe und Unterstützung, anwaltliche Vertretung sowie Durchsetzung Ihrer Rechte bei der Regulierung der entstandenen Schäden, insbesondere:

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Vermittlung eines fachkundigen KFZ-Sachverständigen zur Ermittlung und Beweissicherung der Schadenhöhe

Ermittlung der erforderlichen Versicherungsdaten des Unfallgegners

Anmeldung von Sachschäden auf Reparaturkosten- oder Totalschadenbasis, Nutzungsausfall und/oder Mietwagenkosten unter Fristsetzung und Androhung von Rechtsfolgen (notfalls Klage)

ggf. Geltendmachung vom Schmerzensgeld, Schmerzensgeldrente und Feststellung der Ersatzpflicht künftiger Schäden

falls erforderlich, gerichtliche Durchsetzung Ihrer Schadenersatzansprüche gegen Halter, Fahrer und deren Haftpflichtversicherung

Hinweis: Im Falle eines unverschuldeten Verkehrsunfalles ist die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers zwingend verpflichtet, auch die Sachverständigen- und Anwaltskosten als sog. Folgekosten zu bezahlen!

Es kostet Sie als Geschädigten dann also nichts, sofort Fachleute einzuschalten - ganz im Gegenteil: Einige größere Versicherer wie ALLIANZ, DEVK, VHV u.a. hatten in der weisen Erkenntnis, daß die Schadenregulierung mit einem Anwalt gemeinhin unproblematischer, zügiger und damit arbeitsersparend verläuft, ihre Schadenabteilungen  ausdrücklich angewiesen, den Rechtsanwälten höhere Gebühren zu zahlen als sie gesetzlich müßten.

Lassen Sie sich in Ihrem eigenen wohlverstandenen Interesse nur ja nicht von angeblichen Fair-and-Easy oder ähnlich äußerst großzügig klingenden Angeboten einiger Versicherungsunternehmen ködern, die aus guten Gründen den Eindruck erwecken wollen, man werde Sie mit Geld nur so überhäufen - die gegnerische(!) Versicherung ist weder Ihr Freund noch hat sie Geld für nichts zu verschenken.

Übrigens: Vertragswerkstätten der Haftpflichtversicherungen arbeiten für diese und nicht für Sie - denken Sie einfach einmal eine Minute darüber nach, welches wirtschaftliche Interesse bei einer solchen Vertragswerkstatt verständlicherweise wohl mehr wiegt, das, durch möglichst kostengünstige Reparaturen weiter mit Aufträgen seitens der Versicherungen bedacht zu werden, oder etwa das, Ihnen das bestmögliche Ergebnis zu verschaffen, koste es was es wolle?

Letzteres erhalten Sie ausschließlich nur über den Sachverständigen, den Rechtsanwalt und die Reparaturwerkstatt, die Sie ganz persönlich selbst beauftragt haben und die für ihre Leistungen deshalb allein Ihnen gegenüber geradestehen!

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