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Nur für gerichtliche Streitigkeiten mit Auftrag bis 31.07.2013!

Einen groben Überblick über die voraussichtlichen Kosten eines einfach gelagerten Zivilprozesses, also ohne etwaige Erhöhungen durch mehrere Auftraggeber auf der einen oder anderen Seite, vorgerichtliche Tätigkeiten der beteiligten Anwälte oder auch eine Einigung, können Sie sich hier selbst verschaffen:

Geben Sie bitte in das Feld "Streitwert" den Betrag ein, um den prozessiert wird.

Wenn Sie und/oder Ihr Gegner durch Anwälte vertreten werden, markieren Sie wahlweise das Feld  "Kläger hat Anwalt" und/oder   auch zusätzlich "Beklagter hat Anwalt".

Falls eventuell eine Beweisaufnahme erforderlich wird, tragen Sie bitte die geschätzten Kosten für  Fahrtkosten und Verdienstausfall der Zeugen  sowie  die geschätzten Kosten für ggf erforderliche Sachverständigen- gutachten ein.

Das Feld "Berufung" markieren Sie bitte, wenn die Kosten in der II. Instanz berechnet werden sollen.

                                                  Tabelle

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